Dieses Hygienekonzept richtet sich an alle Personen, die das Musical Hair besuchen, das Personal und die Darsteller*innen. Es ist unter www.uni-musical.de einsehbar. Es ist bindend für alle Teilnehmer*innen, Besucher*innen, sowie Mitarbeiter*innen des Musicals und dient zu deren Schutz.
Die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) hält sich bei Ihren Bestimmungen eng an die Vorgaben und Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA stellt als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit.
Außerdem hält sich die FAU strikt an die Vorgaben der aktuellen Verordnungen im Bayerischen Ministerialblatt (BayIfSMV). Grundsätzlich werden die jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen (BayIfSMV) bzw. arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt.
Für Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts, insbesondere SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS). Die Richtlinien zur Hygiene und das Infektionsschutzkonzept der FAU wird eingehalten.
Die FAU ist bestrebt das Risiko steigender Infektionszahlen und die daraus folgende Überlastung des Gesundheitswesens zu senken. Dazu ist ein hoher Schutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird. Daher wird dieses Hygienekonzept ständig überarbeitet und gemäß den Empfehlungen und Regeln der Behörden angepasst.
Grundsätzlich ist jeder Besucher des Musicals Hair für seinen eigenen Schutz verantwortlich und dazu verpflichtet, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Der Besuch des Musicals Hair erfolgt auf eigenes Risiko.
1.1 Konzept zum Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen
Vom Besuch und von der Mitwirkung am Musical sind folgende Personen (Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende/Dienstleister) ausgeschlossen:
– Personen mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion.
– Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
– Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
Die Besucherinnen und Besucher werden im Vorab online und über Aushänge über die geltenden Zutrittsregeln informiert (www.uni-musical.de). Die Mitwirkenden und Dienstleister werden vorab durch Unterweisung informiert.
1.2 Entwicklung von Symptomen während der Veranstaltung
Sollten Personen während der Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsort zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen (Besucherinnen bzw. Besucher und Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs ist die Betriebsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.
1.3 Allgemeine Schutzmaßnahmen
– Kontaktflächen wie Türgriffe, Handläufe und Tischoberflächen werden unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenz regelmäßig gereinigt
– Spuckschutzvorrichtungen werden für die Abendkasse beim Eingang zum Raum 0.144 auf dem Tisch aufgestellt.
– Laufwege zur Lenkung von Besucherinnen bzw. Besuchern, Mitwirkenden und weiteren am Veranstaltungsbetrieb beteiligten Personen, werden durch Tensatoren markiert. Folgende Wege sollen in der Pause und am Ende der Veranstaltung eingehalten werden:
Ausgang linke Seitentüre: Benutzung des Treppenhauses an der Seite
Ausgang hinten: Benutzung Treppe Foyer
Ausgang rechte Seitentüre: Ausgang über Glasübergang und über das Foyer Hauptgebäude
Die Gäste werden über richtiges Händewaschen und Abstandsregeln auch im Sanitärbereich informiert.
1.4 Lüftungskonzept in geschlossenen Räumen
Ein regelmäßiger und aus Sicht des Infektionsschutzes ausreichender Luftaustausch ist gewährleistet.
Ein entsprechendes Lüftungskonzept wurde erstellt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die neu installierte Lüftungsanlage verfügt über ein KVS, wird ohne Umluft betrieben. Es wird ein 40-facher Luftwechsel eingestellt sowie eine ausreichende Vor- und Nachlaufzeit. die Lüftung der Aula läuft in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 24.00 Uhr
Die Besucher werden darauf hingewiesen, in der Pause den Raum zu verlassen um die Durchlüftung der Aula weiter zu verbessern.
Während der Proben, die teilweise in externen Räumen stattfinden, werden entsprechend den Empfehlungen der Bundesbehörden sowie der einschlägigen Fachgesellschaften – unter Berücksichtigung von etwaigen vermehrt aerosolproduzierenden Tätigkeiten (z. B. Singen) – ausreichende Lüftungspausen oder aber eine ausreichende kontinuierliche Lüftung, z. B. durch raumlufttechnische Anlagen gewährleitet. Dabei ist ein ausreichender Frischluftaustausch, der ein infektionsschutzgerechtes Lüften sicherstellt, sichergestellt.
1.5 Reinigungskonzept
– Die Reinigungsintervalle wurden angepasst, insbesondere durch eine Verkürzung der Reinigungsintervalle für Handkontaktflächen (z. B. Türklinken, Halterungen, Griffstangen)
sowie Toiletten. Alle Kontaktflächen werden auch am Wochenende so gereinigt wie es die Vorgaben für die Räume in der Positivliste erfordern
– Die Toiletten werden regelmäßig gereinigt. Für Gäste und Mitarbeiter werden
ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher bereitgestellt. Die Mitarbeiter*innen werden zum richtigen Händewaschen geschult.
– Die Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wird nach Möglichkeit geachtet.
– In den Eingangsbereichen sind Desinfektionsspender aufgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene zu ermöglichen.
2.1 Die Mitwirkenden werden unter Berücksichtigung ihres speziellen Arbeits- und Aufgabenbereiches geschult. Sie werden über den richtigen Umgang mit der Maske sowie über allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult bzw. unterwiesen. Mitwirkende mit COVID-19-assoziierten Symptomen (z. B. akute respiratorische Symptome jeglicher Schwere, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) dürfen nicht arbeiten. Mitwirkende, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen ebenfalls nicht zur Arbeit erscheinen. Die Unterweisung wird dokumentiert.
2.2 Die Notwendigkeit der Einhaltung des Schutzkonzeptes wird an die Besucher*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert. Gegenüber Besuchern und Gästen, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
2.3 Die Einhaltung des betrieblichen Schutzkonzeptes seitens der Mitwirkenden und Besucher wird kontrolliert. Bei Verstößen wird mit geeigneten Maßnahmen reagiert.
2.4 Die gastronomischen Angebote richten sich nach den einschlägigen Vorgaben zur Gastronomie. Der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke bei Veranstaltungen richtet sich nach den aktuell geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben (BayIfSMV). Entsprechend dem aktuellen Stand der Richtlinien zur Hygiene der FAU gilt Alkoholverbot. Sollte sich diese Vorgabe ändern, werden die zu der Zeit der Veranstaltungen gültigen Vorgaben eingehalten. Eine Bedienung erfolgt durch das Personal, es wird sichergestellt, dass Lebensmittel nicht durch die Besucher*innen angefasst werden können.
Die Anzahl der Besucher*innen überschreitet zu keinem Zeitpunkt die maximale Belegungskapazität der Aula (feste Sitzplätze).
Um im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern oder Personal eine Kontaktpersonenermittlung zu ermöglichen, werden die Kontaktdaten erhoben. Durch den Verkauf der Karten über die Plattform Reservix werden Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erfasst; diese Angaben werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf von vier Wochen vernichtet. Eine Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Eine Erfassung der Mitwirkenden und des Personals erfolgt durch Anwesenheitslisten. Mitwirkende, Besucherinnen und Besucher und Personal werden bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung informiert.
Die Eintrittskarten werden nur personalisiert auf den Kartenkäufer ausgegeben. Bei einer Weitergabe der Karten an Dritte ist der Kartenkäufer verpflichtet, im Bedarfsfall zur Nachverfolgung von Infektionen mit SARS-CoV-2 die Kontaktdaten der Besucher zur Verfügung zu stellen. Der Ticketverkauf erfolgt meist online.
Die Belegung erfolgt bis zur maximalen Sitzplatzkapazität im Saal und auf der Empore. Im gesamten Gebäude besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Es besteht eine aktuelle Zugangsbeschränkung; alle Besucher*innen der Veranstaltung müssen die Voraussetzungen für den 2G Plus Status erfüllen.
Die Kontrolle erfolgt beim Eingang durch 3 Personen der Fa. Bieswanger und einen Studierenden.
Die Nachweise werden stets vollständig kontrolliert.
Die Mitwirkenden sind alle dreifach geimpft.